Im Dezember wurde das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) verabschiedet. Laut Bundesrat wurde damit die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen. Mit dem E-Health-Gesetz soll die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden.
Schwerpunkte des E-Health-Gesetzes:
- Die Online Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten und die elektronische Patientenakte soll vor Leistungsmissbrauch schützen, für immer aktuelle Patientendaten und auflösen von Schnittstellenlecks sorgen. Ab 07/2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung teilnehmen. Ärzte und Zahnärzte sehen die Online Prüfung jedoch als großen bürokratischen Aufwand an und fragen berechtigt, ob dies nicht Aufgabe der Krankenkasse ist. Weiterhin wird der Online-Anschluss der Praxisverwaltungssysteme mit allen Patientendaten an eine zentrale Telematikinfrastruktur aus heutiger Sicht noch als Sicherheitsproblem von Kritikern gesehen.
- Auf Wunsch von Patienten sollen ab 2018 auch die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Damit sollen kritische Gesundheitsinformationen über beispielsweise bestehende Allergien oder Vorerkrankungen schnell verfügbar sein. Dennoch zeigt eine Studie der Bundesärztekammer eine hohe Nutzenbewertung des Notfalldatensatzes. Besonders die dokumentierten Diagnosen und die Medikamente erhielten die höchsten Nutzenbewertungen. Ärzte und auch Zahnärzte kritisieren jedoch den enormen Aufwand bei der Erstellung dieser Notfalldaten.
- Der Medikationsplan soll Menschen eine Hilfe sein, welche drei oder mehr Arzneimittel anwenden. Denn immer noch sterben in Deutschland Menschen an Arzneimittelwechselwirkung. Menschen mit mehreren Arzneimitteln erhalten einen Anspruch auf einen Medikationsplan ab 10/2016. Der Arzt muss über diesen Anspruch informieren. Jedoch ist unklar, welcher Arzt des Patienten diesen erstellen soll.
- Zur weiteren Unterstützung des Informationsaustausches im Gesundheitswesen sollte ab sofort die neue Version Arztbrief 2014/2015 genutzt und ab 2016 der Arztbrief immer weniger mit Post versendet werden. Eine Vergütung von 55 Cent bis 1 Euro sollen Ärzte und Krankenhäuser pro Brief erhalten.
- Die Patienten sollen zusätzlich noch ein eigenes Patientenfach erhalten, auf das sie selbst auch Zugriff haben. Patienten können alleinig bestimmen, welche Patienteninformationen in dieses Fach abgelegt werden. Auch hier ist eine entsprechende EDV-Lösung notwendig. Außerdem muss auch ein Offline-Zugang geschaffen werden, sodass auch Menschen ohne Internetanschluss oder Computerkenntnisse Zugriff erhalten können.
- Zur Förderung der Telemedizin wird 04/2017 die Online-Videosprechstunde eingeführt. Die Kontaktaufnahme mit dem Arzt soll dadurch dem Patienten erleichtert werden. Kritiker sehen darin jedoch eine große Gefahr der falschen Ferndiagnose. Wäre vielleicht eine Förderung der wohnortnahen Versorgung von Haus- und Fachärzten sinnvoll? Denn mit der Förderung der Telemedizin kann den Problemen des demografischen Wandels nicht ausschließlich begegnet werden.
- Mit der Erstellung eines Interoperabilitätsverzeichnis zum 06/2017, soll sicher gestellt werden, dass die verschiedenen IT-Systeme im Gesundheitswesen miteinander kommunizieren können. Damit werden die verschiedenen Standards transparent macht. Jedoch haben in den letzten Jahren IT-Unternehmen ein Geschäftsmodell aus dem Schnittstellenmanagement gemacht und demnach gibt es zahlreiche Produkte zum Schnittstellenmanagement auf dem Markt. Es stellt sich somit die Frage, ob die IT-Industrie überhaupt motiviert ist, sich an diesem Verzeichnis zu beteiligen?
Bedenken des E-Health-Gesetzes:
- Ist unsere IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen tatsächlich binnen kürzester Zeit in der Lage, ernsthafte Sicherheitslücken zu schließen?
- Welche IT-Unternehmen unterstützen das flächendeckende Roll-out und wie können IT-Unternehmen in der KMU dabei unterstützt werden?
- Verkraftet das Personal im Gesundheitswesen diesen enormen Kulturwandel, der durch die große Umstrukturierung in Gang gesetzt wird?
- Sind tatsächlich alle Patienten in der Lage, sich durch den e-Wust zu kämpfen und anschließend sicher über Ihre Daten entscheiden zu können?
- Haben wir in unserem Gesundheitswesen überhaupt eine einheitliche „Medizinsprache“?
- Durch die Sammlung verschiedenster Daten entstehen Korrelationen. Bestimmen in Zukunft immer mehr die Zahlen und Fakten die Behandlung und nicht mehr der Mensch? Handeln Ärzte dann auch, bevor Handlungsbedarf besteht?
- Hat der Mehraufwand, welchen das E-Health-Gesetz mit sich bringt, auch den entsprechenden Mehrwert?
- Wer sind die Ansprechpartner bei Problemen während oder nach der Umsetzung des Gesetzes?
- Sind finanzielle Sanktionen gegenüber Arztpraxen und Krankenhäusern sinnvoll?
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das E-Health-Gesetz ein großer wichtiger Schritt im Gesundheitswesen ist. Denn das Schnittstellenmanagement, aber auch die Probleme des demografischen Wandels stellen besonders in der Medizin eine wichtige Größe dar. Dennoch ergeben sich auch zahlreiche Bedenken bei der Umsetzung des Gesetzes. Jene Bedenken müssen weiter zerstreut werden. Es ist weiterhin großer Klärungsbedarf notwendig, um eine entsprechend gewünschte Umsetzung des E-Health-Gesetzes zu fördern.